Ortsvertreter

Der Kreis Goldap hatte 1939/1944 171 Landgemeinden in 9 Kirchspielen (Kirchengemeinden).

Nach dem Krieg gab es für jeden Ort einen Ortsvertreter. Die Ortsvertreter wurden vielfach zu staatlichen Aufgaben herangezogen, wie z.B. zu Aufgaben der Familienzusammenführung und des Lastenausgleiches.

Die Ortsvertreter organisierten auch intern Familienzusammenführungen und sorgten für Informationsaustausch (z.B. über den Verbleib und das Schicksal der Dorfbewohner, die Situation der Zurückgebliebenen und der Ortschaften) und vertraten ganz allgemein die Interessen ihres Ortes.

Diese Aufgaben wurden durchgängig bis in die Mitte der 70er Jahre durchgeführt, als die letzte große Aussiedlungswelle aus dem südlichen Ostpreußen abebbte.

Auch heute ist der Zusammenhalt in den Ortsgemeinschaften noch groß. Einige Orte bzw. Kirchspiele veranstalten nach wie vor Treffen ihrer Einwohner und deren Nachkommen, inzwischen auch mit den heutigen polnischen Bewohnern ihrer Häuser, Höfe und Orte.

Ein Großteil der größeren Orte wählt nach wie vor einen Ortsvertreter, der Ansprechpartner in allen Belangen des Ortes ist. Gleichzeitig haben sich auch Kirchspielgemeinschaften gebildet und einen Kirchspielvertreter gewählt.

Orts- und Kirchspielgemeinschaften pflegen auf der jeweiligen Ebene die Tradition und setzten sie fort. Sie bemühen sich insbesondere um den Erhalt der Kultur und des überlieferten Wissens über die Geschichte ihrer Orte und Kirchengemeinden.

Vereinzelt haben sich auch die Schüler früherer Schulen zu Schulgemeinschaften mit ähnlichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern gebildet.


Die gewählten Orts-, Kirchspiel- und Schulvertreter sind Mitglieder mit beratender Stimme des Goldaper Kreistages über dessen satzungsmäßige Zahl hinaus.


Zur Zeit sind gewählte Vertreter:

Die Ortsvertreterliste wird zur Zeit überarbeitet